Vorsorge und Früherkennung

Vorsorge und Früherkennung


Das gesetzliche Früherkennungsprogramm für gynäkologische Erkrankungen bietet die Möglichkeit, durch die gynäkologische Untersuchung weibliche Krebserkrankungen  insbesondere Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs als zwei der häufigsten Krebsarten der Frauen , schon in einem Frühstadium oder bereits deren Vorstufen zu erkennen, wodurch Therapie und Heilungschancen der Erkrankungen erheblich verbessert werden können.


Die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennung umfasst folgende Leistungen:


• Ab dem 20. Lebensjahr – Zellabstrich – die Spiegeleinstellung des Muttermundes mit Entnahme und Fixierung von Zellmaterial von der Muttermundsoberfläche und aus dem Muttermundskanal (Pap-Abstrich) sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung der inneren Geschlechtsorgane.


• Von Beginn des 30. Lebensjahres zusätzlich die Abtastung des Drüsengewebes der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen, am Schlüssel- und Brustbein mit Beurteilung der Form und Größe der Brust und der Brustwarzen.


• Ab dem 50. Lebensjahr wird zusätzlich das gynäkologische Früherkennungsprogramm für Brustkrebs um ein organisiertes Mammografie-Screening erweitert, dessen Teilnahme alle 2 Jahre bis zum 70. Lebensjahr empfohlen wird.


• Ab dem 50. Lebensjahr wird noch die Krebsvorsorgeuntersuchung um die rektale Untersuchung sowie um einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Darmkrebsfrüherkennung ergänzt.


Natürlich umfasst unser Leistungsspektrum auch gängige Vorsorgeuntersuchungen wie die Sonografie des Beckens und der Brust. 


Share by: