Schwangeren Impfung


Impfungen mit Totimpfstoffen sind während einer Schwangerschaft möglich, eine Schwangerschaft stellt keine Kontraindikation dar. Bei den meisten dieser Impfungen ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Verabreichung des Impfstoffes auch notwendig ist (etwa weil die Schwangere Kontakt mit infizierten Personen hat oder eine Reise in Gebiete mit hohem Ansteckungsrisiko plant). Aufschiebbare Impfungen sollten in die Zeit des Wochenbettes verlegt werden, wobei - mit einziger Ausnahme der Gelbfieberimpfung - das Stillen keine Kontraindikation für irgendeine Impfung darstellt.

  • Influenza (Grippe)

Die Grippe-Impfung wird allen Schwangeren ab dem zweiten  Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) dringend empfohlen. Alle Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten geschützt sein. Impfung muss grundsätzlich jedes Jahr vor Beginn der Grippesaison aufgefrischt werden.

  • Pertussis (Keuchhusten) 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung vorgezogen werden und schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Dabei soll die Schutzimpfung unabhängig davon erfolgen, wann zuletzt eine Impfung gegen Keuchhusten durchgeführt wurde. Der Impfschutz soll zudem in jeder Schwangerschaft erneut wahrgenommen werden. Die Schutzimpfung gegen Pertussis wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinations-impfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher.