Aus aktuellem Anlass bieten wir in unserem gynäkologischen Praxis üblichen Impfungen gegen das Corona-Virus an.
Wir haben bestimmte Zeitfenster für Covid-19 Impfungen reserviert, in denen wir Corona-Schutzimpfungen durchführen. Die Termine gelten für ihre 1. Impfung, 2. Impfung und 3. Impfung / Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt.
Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung stehen hier zum Downloaden bereit.
Formulare vom Robert Koch Institut (RKI):
Link für Formulare in anderen Sprachen:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Sie erhalten ihr digitales Impfzertifikat per E-Mail oder ausgedruckt auf Papier.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Sie brauchen nur die Formulare herunterladen und ausfüllen, die für ihren Impfstoff notwendig sind.
Die Formulare können am Computer ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.
Bitte zum Impftermin mitbringen.
Häufige Fragen:
F: Ist einer Impfung für Schwangere anzuraten?
A: Seit dem 17.09.2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Corona-Schutzimpfung auch für Schwangere (ab 2. Trimester/ ab 14. SSW) mit dem Impfstoff von BioNTech. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat in ihrer Stellungnahme vom Mai 2021 die Empfehlung herausgegeben, Schwangere und Stillende mit mRNA-basiertem Impfstoff gegen COVID-19 zu impfen.
Vorliegende Daten zur Sicherheit zeigen kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko für schwere UAW während der Stillzeit für Mutter und Kind. Deshalb raten wir zu einer Impfung mit einem sicheren mRNA Impfstoff (Biontech Pfizer). Natürlich bieten wir diese Impfung in unserer Praxis für Sie an.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 38/2021 (PDF- Datei)
Die STIKO empfiehlt allen noch ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon und ungeimpften Stillenden die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3 – 6 wochen (Comirnaty) bzw. 4 – 6 Wochen (Spikevax). Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden.
F: Ist einer Impfung während Stillzeit anzuraten?
A: Hier ist eine klare Impfempfehlung auszusprechen, die Impfung ist auch im Wochenbett möglich. Sie schützen nicht nur sich selbst vor einer Infektion, sondern auch Ihr noch nicht geimpftes Kind.
F: Kann ich mich als Mann in einer Frauenarztpraxis impfen lassen?
A: Ja, Selbstverständlich!
Wir machen keine Unterschiede zwischen weiblich / männlich / unbestimmt / divers.
F: Muss ich für die Impfung etwas bezahlen?
A: Als Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten, deutschen Krankenversicherung ist die Corona-Schutzimpfung bei uns in der Praxis für sie kostenfrei. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten für Impfstoffe und Impfung.
APPROBATION
Bundesland der Approbation:
Landesärztekammer Hessen
Kammerzugehörigkeit:
Landesärztekammer Hessen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesärztekammer Hessen
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für Ärzte der
LÄK Hessen Heilberufsgesetz
KAMMERZUGEHÖRIGKEIT
Landesärztekammer Hessen
Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt/Main
Telefon: +49 69 976 72 0
TeleFax: +49 69 976 72 128
EMail: info@laekh.de
KONTAKT
Frauenartztpraxis Deepti Gangwar
Münchener Straße 12,
60329 Frankfurt am Main,
Deutschland
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Email: info@praxis-gangwar.de
Website: frauenartzpraxis-gangwar-frankfurt.de
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